Das kommunale Warn- und Informationssystem KATWARN gibt es ab sofort auch als App für Android-Smartphones. Bereits seit letztem Jahr können sich Bürgerinnen und Bürger überall dort, wo das klassische KATWARN-System bereits eingeführt wurde, in Gefahrensituationen über eine iPhone-App oder per SMS und E-Mail warnen lassen. Das Ziel von KATWARN ist es, über gängige Technologien möglichst viele Menschen mit offiziellen Warn- und Verhaltenshinweisen zu versorgen.

Die kostenlose KATWARN-App steht ab sofort für Android-Smartphones (ab Version 2.3.3) sowie seit letztem Jahr für das iPhone (ab iOS 5) in den App-Stores zur Verfügung. Für die SMS/ E-Mail-Version kann man sich mit einer SMS kostenlos registrieren.

Weitere Informationen sind hier zu finden: www.lippeschutz.de/katwarn oder www.katwarn.de

KATWARN

Katwarn ist ein ergänzendes Warnsystem für den Kreis Lippe, das bei Unglücksfällen neben den allgemeinen Informationen der Polizei, der Feuerwehren und der Medien die betroffenen und im System angemeldeten Bürgers per SMS oder E-Mail direkt informiert.
Die Warnungen
werden im Gefahrenfall ausgegeben und enthalten Kurzinformationen zur Gefahr (z.B. Großbrände, Trinkwasserverunreinigungen, Gefahrgutunfälle, Stromausfälle, Bombenfunde, Explosionen und Pandemieausbrüche) sowie Verhaltensempfehlungen.
Die Auslösung
einer Warnung im Ereignisfall erfolgt durch die Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst des Kreises Lippe auf Anforderung durch den örtlichen Einsatzleiter oder den Krisenstab. Die Leitstelle meldet den Vollzug der Warnung an den Anfordernden.
Die Auslöseschwelle
für die Aktivierung der Warnung durch KATWARN soll gleich der Auslöseschwelle für Warnungen durch Medien, Lautsprecherwagen oder anderen Warnmöglichkeiten sein.
Inhalte
der Meldung werden auf Grund der eingehenden Anforderung des Einsatzleiters an die Leitstelle durch den Dienstgruppenleiter gemäß den im KATWARN festgelegten Texten übersetzt. Freitexte dürfen maximal 45 Zeichen lang sein.
Wichtig für die Meldung ist die Angabe des betroffenen Gebietes/der Gebiete unter Angabe der Postleitzahl.
Die ausgehende Warnmeldung wird der Einsatzleitung unter Angabe des Textes durch die Leitstelle mitgeteilt.
Nach Ende
der Gefahrensituation MUSS ZWINGEND eine Warnrücknahme gegeben werden.
Hierzu erinnert die Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst den Anfordernden spätestens bei Einsatzende.
Das Vorstehende gilt für Feuerwehr- und Katastrophenlagen, in denen die Einsatzleitung in den Händen von bestellten Einsatzleitern (Kommunaler- oder Kreiseinsatzleiter) liegt.
Außerhalb dieser Lagen sind Warnmeldungen (z.B. Veterinäre, Umweltamt, Gesundheitsamt, Wetterwarnungen, ect) durch andere Fachämter möglich.

Gefahr:

Großbrand
Waldbrand
Chemieunfall
Trinkwasserunfall
Stromausfall
Pandemieausbruch
Bombenfund
Explosion
Gasleitungsdefekt
Extremwetterlage
Tierseuchen
Schadstoffunfall Küste
Störfall im Kernkraftwerk
Flugzeugabsturz
Zugunfall
Sonderfall

Hinweise:

Radio einschalten
Zu Hause bleiben
Gebiet verlassen
Fenster und Türen schließen
Fahrten vermeiden
Im Wahllokal impfen lassen
Elektrische Geräte ausschalten
Leitungswasser nicht trinken
Leitungswasser abkochen
Es gilt ein allgemeines Fahrverbot
Es gilt ein allgemeines Ausgangsverbot
Unterrichtsausfall in allen Schulen
Warnung vor dem Verzehr von Gemüse
Ausgabe der Jodtabletten im Wahllokal
Einsatzbereitschaft herstellen
Freitext eingeben (ACHTUNG max 45 Zeichen)


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Einsätze



Unwetter

Wetterwarnung für Kreis Lippe :
Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN
Fr, 29.Mar. 07:00 bis Fr, 29.Mar. 16:00
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Es treten oberhalb 400 m Windböen mit Geschwindigkeiten bis 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) aus südlicher Richtung auf.
Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN
Fr, 29.Mar. 06:00 bis Fr, 29.Mar. 14:00
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Es treten oberhalb 400 m Windböen mit Geschwindigkeiten bis 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) aus südlicher Richtung auf. In exponierten Lagen muss mit Sturmböen bis 65 km/h (18 m/s, 35 kn, Bft 8) gerechnet werden.
2 Warnung(en) aktiv
Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 29/03/2024 - 08:14 Uhr
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