Sicherheit zum Silvesterfeuerwerk
Finger weg von "Polen-Böllern"!
Illegales Feuerwerk ist lebensgefährlich.
Mit einem farbenfrohen Feuerwerk und lautem Knallen feiern die Menschen weltweit Silvester und begrüßen das neue Jahr. Doch unter all den explorierenden Raketen, Böllern und Fontänen kommt es immer wieder zu Unfällen und schweren Verletzungen, die durch eine leichtsinnige oder unsachgemäße Benutzung der Feuerwerkskörper entstehen. Vor allem Kinder sind gefährdet, da sie die Gefahr noch nicht richtig einschätzen können, sodass Eltern besondere Vorsicht bei der Silvesterknallerei walten lassen sollten.
Übersicht der Feuerwerks-Klassen
Grundsätzlich sollte man nur Feuerwerkskörper kaufen, die das BAM-Prüfzeichen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) erhalten haben. Diese wurden von der Behörde geprüft und offiziell zugelassen.
Feuerwerkskörper werden in in zwei Klassen unterschieden:
Klasse BAM-PI:
In diese Klasse fällt Kleinstfeuerwerk, wie Knallbonbons, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder Knallerbsen, die ganzjährig verkauft und verwendet werden dürfen. Dennoch sollten Minderjährige diese Feuerwerksgegenstände erst ab 12 Jahren und nur Aufsicht von Erwachsenen entzünden.
Klasse BAM-PII:
In diese Klasse gehört das typische Silvesterfeuerwerk mit Leuchtraketen, Fontänen, Batterie- sowie Kombinationsfeuerwerk und Knallern. Diese Feuerwerkskörper dürfen nur an den letzten drei Verkaufstagen zu Silvester von Personen über 18 Jahren gekauft und eingesetzt werden.
Für diese beiden Feuerwerks-Klassen lautet die Zulassung: BAM – P I – Mehrstellige Nummer bzw. BAM – P II – Mehrstellige Nummer.
In den vergangenen Jahren stieg die Zahl der abgelehnten und nicht-zugelassenen Feuerwerkskörper, da zunehmend neue Hersteller versuchen, sich auf dem Markt zu etablieren. Von Pyrotechnik ohne Prüfsiegel sowie Billigimporten ist jedoch dringend abzuraten, da eine unkontrolliertere oder stärkere Sprengwirkung eine Gefahr für Leib und Leben darstellt. Gleiches gilt für selbst gebastelte Feuerwerkskörper mit Schwarzpulver.
Feuerwerks-Regeln
Wer an Silvester das Feuerwerk selbst zelebrieren möchte, sollte daher einige Verhaltensregeln beachten, um weder sich selbst noch andere Menschen zu gefährden:
Nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper benutzen
Feuerwerkskörper nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen und Tieren entzünden
Raketen nur aus senkrecht, sicher stehenden Behältern abfeuern, z. B. leere Flaschen im Getränkekasten
Blindgänger niemals aufheben oder erneut entzünden
Feuerwerkskörper niemals in der Hand entzünden
Alkoholisierte Menschen von Feuerwerkskörpern fernhalten
Zündschnüre nicht verkürzen und keine Feuerwerkskörper bündeln
Wunderkerzen: Gefährlicher Festtagszauber für Kinder
Wunderkerzen sind besonders bei Kindern beliebt, da sie im brennenden Zustand in der Hand gehalten werden können. Dennoch sollten Eltern Vorsicht walten lassen, denn die Kerzen enthalten giftige Bariumsalze, die Vergiftungserscheinungen, wie Schwindel, Erbrechen, Krämpfe oder leichte Lähmungen hervorrufen können, wenn Kinder die Finger anschließend in den Mund nehmen. Beim Abrennen der Wunderkerzen verbrennen diese Stoffe, sodass sie danach nicht mehr giftig sind.
Hörschaden durch Feuerwerk
Durch das lautes Knallen und Krachen gehört ein Hörschaden zu den zweithäufigsten Verletzungen beim Feuerwerk an Silvester, die nur von den vielen Verbrennungen übertroffen wird. Jedoch wird die Gefahr, dauerhafte Schäden am Gehör zu erleiden, meist unterschätzt, da die Betroffenen durch die kurze Dauer des Knalls kaum Schmerzen empfinden. Nichtsdestotrotz erreicht ein explodierender Feuerwerkskörper einen Lärmpegel von bis zu 160 dB. Durch den lauten Knall können irreparable Hörschäden, wie Tinnitus, Trommelfellperforation oder sogar ein Knalltraumata entstehen. Das Fatale: Die Betroffenen bemerken die Schäden erst später. Vor allem Kinder sind an Silvester gefährdet, weshalb sie einen Gehörtschutz, wie Ohrstöpsel tragen sollten.